Brandschutznachweise
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes beispielsweise in Hessen für Gebäude der Gebäudeklasse 4 erforderlich. Der Nachweis muss von Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach NBVO erstellt werden.
Wir sind als Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz in die Listen der Nachweisberechtigten bei der AKH und der IngKH eingetragen und können dementsprechend Brandschutznachweise für Sie erstellen.